Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung!

Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung zu unseren Geschäftsunterlagen

Liebe Kundinnen,
liebe Kunden,

Sie haben in den letzten Tagen oder Wochen ein Schreiben von uns bekommen - entweder per Brief, als Nachricht in Ihr ePostfach oder als E-Mail. Egal, über welchen Weg Sie die Informationen von uns bekommen, der Inhalt ist immer derselbe - wir benötigen Ihre aktive Zustimmung zu der aktuellen DSGVO-Richtlinie sowie zu unseren neuen Karten-Bedingungen. 

Laut des BGH-Urteils XI ZR 26/20 vom 27. April 2021 benötigen wir für die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung Ihre aktive Zustimmung.

Zustimmen können Sie am leichtesten durch den Scan des QR-Codes (Brief), bzw. Klick auf die jeweilige Verlinkung in der ePostfach-Nachricht oder der E-Mail. Eine Zustimmung kann rechtlich erst dann erfolgen, wenn Sie die Geschäftsunterlagen angesehen bzw. heruntergeladen haben. Insgesamt sind es vier Klicks, bis Sie die Zustimmung durchgeführt haben. Sollten Sie digital nicht zustimmen können, erhalten Sie in den nächsten Wochen die Unterlagen postalisch. Bis dahin besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Eine zentrale Zustimmung über den offenen Bereich der Webseite ist nicht möglich, da jedes Konto über einen individuellen Link seine Zustimmung erhalten muss.

Was passiert, wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind:
Falls Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie den beabsichtigten Änderungen widersprechen. Damit würde allerdings die vertragliche Grundlage für die Nutzung unserer Services entfallen. Im Sinne einer weiteren guten Geschäftsbeziehung bitten wir Sie daher um Ihre Zustimmung.

Wir freuen uns auf die zukünftige gemeinsame partnerschaftliche Zusammenarbeit!

Allgemeine Fragen

Was soll ich tun, wenn ich keine Möglichkeit habe digital zuzustimmen?

Sie erhalten in einigen Wochen sämtlich Unterlagen postalisch zugesendet und können so Ihre Zustimmung erteilen. Bis dahin haben Sie keinen weiteren Handlungsbedarf. 

Muss ich die Unterlagen unterschreiben und in der Bank abgeben?

Nein, am bequemsten stimmen Sie über Ihren individuellen Link zu. Scannen Sie diesen mit Ihrem Smartphone oder klicken Sie auf den Link, um zu Ihrer individuellen Zustimmungsseite zu gelangen.

Kann ich auch telefonisch zustimmen?

Nein, eine telefonische Zustimmung ist nicht möglich. Ihre Zustimmung kann nur über Ihre individuelle Zustimmungsseite erfolgen. 

Fragen zu DSGVO

Ist die Einwilligung freiwillig?

Ja, die Zustimmung ist freiwillig und grundsätzlich nicht verpflichtend. Dennoch ist es für uns als Bank sehr wichtig, eine möglichst gute Abdeckung mit der neuen Einwilligung zu erhalten, um auch in Zukunft die Daten der Kunden für eine möglichst passgenaue Ansprache nutzen zu können.  Die fehlende Zustimmung oder ein Widerspruch führt nicht zur Eingrenzung der Geschäftsbeziehung.

Die Einwilligung ist bereits erfolgt – kann jetzt noch etwas geändert werden?

Ja, die Einwilligung kann jederzeit vom Kunden selbstständig in seinem Online-Banking unter „Zustimmungsmanagement“ angepasst werden.

Welche Daten verarbeiten wir?
  • Daten aus unserer Geschäftsbeziehung und Zusammenarbeit sowie Daten von Dritten einschließlich unserer Kooperationspartner in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, weiterer Kooperationspartner oder Institute aus der genossenschaftlichen Bankengruppe und Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen,
  • Ihre Zahlungsverkehrsdaten (wobei wir besondere Kategorien personenbezogener Daten wie z.B. die Überweisung eines Gewerkschaftsbeitrages oder einer Arztrechnung erkennen, jedoch nicht auswerten ),
  • Daten aus Ihrer Nutzung unserer digitalen Dienste (Website, Apps, etc.).

Fragen zur girocard

Warum ist eine erneute Zustimmung nötig, wenn ich bereits eine girocard habe?

Die girocard (Debitkarte), auch als CoBadge-Karte bezeichnet, gilt rechtlich nicht als Nachfolger der bisherigen girocard. Deshalb ist eine neue Zustimmung zur Ausgabe dieser Karte durch Sie als Kunden notwendig.

Was ist der Leistungsumfang der neuen girocard (Debitkarte)?

Die neue Karte beinhaltet zwei Bezahlfunktionen. Einmal die bekannte girocard und zusätzlich eine DirectDebit Kreditkarte. Bei Bezahlung am Terminal wählt die Karte automatisch die Zahlart aus, bevorzugt die Girocard (innerhalb Deutschlands).  Bei Bezahlvorgängen im Ausland oder bei Online-Käufen wird automatisch die Kreditkarten-Funktion angesprochen.

Bekomme ich nun eine neue Karte?

Die neue Karte wird Ihnen erstmals mit der Fälligkeit der nächsten Hauptausstattung zugestellt, frühestens somit für2026. Die jeweilige Gültigkeit Ihrer Karte ist auf ihrer bisherigen girocard aufgeprägt. Erst ab diesem Zeitpunkt wird auch der neue Preis in Höhe von 15 Euro jährlich (gem. PLV) belastet.

Ich nutze ein kostenloses Girokonto, z. B. U30. Was bedeutet dies für mich?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen unseres U30-Kontos so ist die girocard (Debitkarte) für Sie auch weiterhin kostenlos. Erst mit Umstellung auf ein kostenpflichtiges Girokonto wird auch der entsprechende Kartenpreis belastet.  Die im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Posten beziehen sich jeweils auf die reguläre Kontoführung.

Was passiert, wenn ich dieser Änderung nicht zustimme?

Stimmen Sie der neuen girocard (Debitkarte) nicht zu, kann bei der nächsten Kartenfälligkeit keine Folgekarte automatisch zugestellt werden. Im schlimmsten Fall kann auch die Vertragsgrundlage für die Karte entfallen, diese muss dann bankseitig gekündigt werden.

Können Funktionalitäten gesperrt werden?

Ja, auf Kundenwunsch können bestimmte Funktionalitäten gesperrt oder auch begrenzt werden. Melden Sie sich hierzu gern nach Erhalt Ihrer girocard.

Warum erhält mein Kind ebenfalls eine Zustimmung für die neue girocard (Debitkarte)?

Auch für Minderjährige ist eine Zustimmung erforderlich, diese muss durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.  

Fragen zur Kreditkarte

Warum muss ich zu den Sonderbedingungen der Kreditkarten zustimmen?

Die Sonderbedingungen zu den Kreditkarten wurden überarbeitet und erfordern einer Zustimmung durch Sie als Kunden.

Was hat sich geändert?

Die Änderungen sind im beigefügten Dokument farblich hinterlegt und können direkt eingesehen werden.