Zum Online-Banking
Zwei Hände, die gereicht werden

Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung!

Wir brauchen Ihre Zustimmung zum Thema Echtzeitüberweisung. Dafür kontaktieren wir Sie per Brief oder E-Mail. 

Liebe Kundinnen,
liebe Kunden,

jeder spricht vom Bürokratieabbau – in der Finanzbranche erleben wir leider oft das Gegenteil. Dieses Mal müssen wir Sie zum Thema Echtzeitüberweisung ansprechen.

Was steckt dahinter?
Die Europäische Union hat festgelegt, dass alle Banken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowohl „Standard“- als auch Echtzeitüberweisungen in Euro einheitlich abwickeln und die technischen Voraussetzungen dafür schaffen müssen. Damit wir die geforderten Anpassungen rechtlich umsetzen dürfen, benötigen wir dringend Ihre Zustimmung – auch dann, wenn Sie selbst keine Echtzeitüberweisungen nutzen möchten.

Sie erhalten ein Schreiben von uns - entweder per Brief, als Nachricht in Ihr ePostfach oder als E-Mail. Egal, über welchen Weg Sie die Informationen von uns bekommen, der Inhalt ist immer derselbe - wir benötigen Ihre aktive Zustimmung zum Thema Echtzeitüberweisung. 

Zustimmen können Sie am leichtesten durch den Scan des QR-Codes (Brief), bzw. Klick auf die jeweilige Verlinkung in der ePostfach-Nachricht oder der E-Mail. Eine Zustimmung kann rechtlich erst dann erfolgen, wenn Sie die Geschäftsunterlagen angesehen bzw. heruntergeladen haben. Insgesamt sind es vier Klicks, bis Sie die Zustimmung durchgeführt haben.

Sollten Sie nicht selbst digital zustimmen können, besteht alternativ die Möglichkeit, Ihre Zustimmung über ein internetfähiges Gerät eines Familienangehörigen oder Bevollmächtigten zu erteilen – wichtig ist lediglich, dass Sie dabei Ihren persönlichen Link oder QR-Code nutzen und die Unterlagen vorab digital einsehen. Wenn das aktuell nicht umsetzbar ist, erhalten Sie automatisch in den nächsten Wochen sämtliche Unterlagen postalisch.  Bis dahin haben Sie keinen weiteren Handlungsbedarf. 

Eine zentrale Zustimmung über den offenen Bereich der Webseite ist nicht möglich, da jedes Konto über einen individuellen Link seine Zustimmung erhalten muss.

Wir freuen uns auf die zukünftige gemeinsame partnerschaftliche Zusammenarbeit!

Das versteht man unter Echtzeitüberweisung

Echtzeitüberweisungen ermöglichen sekundenschnelle Überweisungen rund um die Uhr – 365 Tage im Jahr. Das ist bequem und modern, gleichzeitig verpflichtet uns die EU aber auch dazu, dieses Verfahren für unsere Kundinnen und Kunden technisch bereitzustellen – auch wenn Sie die Echtzeitüberweisung nicht aktiv in Anspruch nehmen. Damit dies rechtlich zulässig ist, benötigen wir Ihre persönliche Zustimmung.

Warum erhalte ich Post zur Echtzeitüberweisung – obwohl ich sie gar nicht nutze?

Die neue EU-Verordnung verpflichtet alle Banken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die technischen Voraussetzungen für Echtzeitüberweisungen zu schaffen – für alle Zahlungskonten. Auch wenn Sie aktuell keine Echtzeitüberweisung nutzen, müssen wir vorab Ihre Zustimmung einholen, damit wir Ihre Konten für diese Funktion gesetzeskonform vorbereiten dürfen.

Warum betrifft mich das auch, wenn ich nur beleghaft überweise?

Die EU-Vorgabe schreibt vor, dass Echtzeitüberweisungen grundsätzlich über alle verfügbaren Zugangswege einer Bank angeboten werden müssen – also nicht nur online oder mobil, sondern auch z. B. über beleghafte Überweisungen in Papierform oder über SB-Terminals. Auch wenn Sie persönlich nur klassische Wege nutzen, müssen wir Ihr Konto technisch und rechtlich dafür freischalten – unabhängig davon, ob Sie die Funktion aktiv verwenden. Ihre Zustimmung ermöglicht uns diese gesetzlich geforderte Bereitstellung.

Was bedeutet VOP („Verification of Payee“)?

VOP steht für „Verification of Payee“, auf Deutsch: Empfängerüberprüfung. Dabei handelt es sich um ein zusätzliches Sicherheitsverfahren im Zahlungsverkehr, bei dem der Name des Zahlungsempfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abgeglichen wird – bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche weiter zu reduzieren.

Die VOP ist in vielen europäischen Ländern bereits etabliert und wird künftig auch im Rahmen der neuen EU-Vorgaben zur Echtzeitüberweisung verpflichtend – insbesondere, um Kunden besser vor Zahlung an falsche Empfänger zu schützen.

Entstehen mir durch VOP oder Echtzeitüberweisungen zusätzliche Kosten?

Die Zustimmung selbst ist kostenlos. Die Nutzung von Echtzeitüberweisungen kann – je nach Kontomodell – mit Gebühren verbunden sein. Details zu Preisen und Leistungen finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Warum führt die EU diese Änderungen ein?

Die Europäische Union verfolgt mit der neuen Verordnung das Ziel, den Zahlungsverkehr europaweit zu beschleunigen, sicherer zu machen und einheitlich zu regeln. Durch Echtzeitüberweisungen und Empfängerprüfungen (VOP) sollen Überweisungsfehler, Betrugsrisiken und Wartezeiten verringert werden.

Was soll ich tun, wenn ich keine Möglichkeit habe digital zuzustimmen?

Die Zustimmung kann ganz einfach über jedes internetfähiges Endgerät erfolgen – etwa über das Smartphone oder Tablet eines Familienangehörigen oder einer bevollmächtigten Person. Wichtig ist nur, dass Sie Ihre persönliche Nachricht (mit Link oder QR-Code) nutzen und vorab die Unterlagen digital einsehen bzw. herunterladen. So ist die Zustimmung auch ohne eigenes Gerät schnell und sicher möglich.

Sollte das aktuell nicht umsetzbar sein, erhalten Sie automatisch in den nächsten Wochen sämtliche Unterlagen postalisch. Damit können Sie Ihre Zustimmung ebenfalls erteilen. Bis dahin haben Sie keinen weiteren Handlungsbedarf.

Muss ich die Unterlagen unterschreiben und in der Bank abgeben?

Nein, am bequemsten stimmen Sie über Ihren individuellen Link zu. Scannen Sie diesen mit Ihrem Smartphone/Tablet oder klicken Sie auf den Link, um zu Ihrer individuellen Zustimmungsseite zu gelangen.

Kann ich einfach auf der Webseite zustimmen?

Nein – aus datenschutz- und sicherheitstechnischen Gründen funktioniert die Zustimmung nur über Ihren persönlichen Link, da dieser individuell mit Ihrem Konto verknüpft ist.

Betrifft die Zustimmung auch Gemeinschaftskonten oder geschäftliche Konten?

Ja – jede Kontoverbindung (privat oder geschäftlich) benötigt eine eigene Zustimmung. 

Kann ich meine Zustimmung später widerrufen?

Nein – die Zustimmung zur Aktivierung der technischen Funktion (nicht zur Nutzung!) ist gesetzlich erforderlich und dauerhaft, da sie der Einhaltung europäischer Vorgaben dient. Eine Nutzungspflicht besteht daraus jedoch nicht.

Raiffeisenbank Straubing

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