Tagegeld Online

Das Tagesgeld online: die clevere Ergänzung zum Girokonto

Gönnen Sie sich mit einem Tagegeldkonto Online die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – sogar täglich, wenn Sie möchten.

Das Tagesgeld online im Überblick

Ihre Vorteile mit Tagegeld Online

  • faire Zinsen ab dem ersten Euro auf Ihr angespartes Guthaben
  • Variable Verzinsung, orientert an den aktuellen Marktkonditionen
  • Abschluss ausschließlich online möglich
  • Tagegeld Online mit Sonderzins (nur gültig für Kontoeröffnungen vom 25.07.2024 - 30.09.2024) erhalten den vereinbarten Sonderzins für die Dauer von 6 Monaten ab Kontoeröffnung. Danach erfolgt die Verzinsung variabel, orientiert an den aktuellen Marktkonditionen (siehe aktuelle Konditionen)
  • flexibel über das Guthaben verfügen
  • je Kunde nur ein Tagegeld Online mit Sonderzins möglich



Flexibel bleiben

Mit dem Tagesgeld online bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.

Noch Fragen?

Wir sind gern für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder noch Fragen haben.

Konditionen

Konditionen

Habenzins1,00 % p. a.
AbrechnungsrhythmusVierteljährlich
ZinsvereinbarungVariabel
Sollzins0,00 % p. a.
AbrechnungsrhythmusVierteljährlich
ZinsvereinbarungVariabel
Überziehungszins0,00 % p. a.
AbrechnungsrhythmusVierteljährlich
ZinsvereinbarungVariabel
Versand0,00 EUR
VersandartElektronischer Kontoauszug
VersandrhythmusMonatlich
Zum30. des Monats

Häufige Fragen zum Tagegeld Online

Wie kann ich ein Tagegeld Online eröffnen?

Das Tagegeld Online kann ausschließlich direkt im OnlineBanking abgeschlossen werden. Sie benötigen noch einen Zugang zum Onlinebanking? Wenden Sie sich gern an uns!

Wer kann ein Tagegeld Online anlegen?

Unser Produkt Tagegeld Online kann derzeit aus technischen Gründen leider nur für Privatkunden angelegt werden.

 

Ich möchte ein Tagegeld Online für mein Kind anlegen. Geht das?

Als Gesetzlicher Vertreter können Sie über Ihr Onlinebanking ein neues Tagegeld für Ihr Kind anlegen. Als Minderjähriger selbst im Onlinebanking ist dies jedoch nicht möglich.

Ich habe bereits ein Tagegeld. Kann ich dieses in ein Tagegeld Online umwanden?

Ein bestehendes Tagegeldkonto in ein Tagegeld Online umzuwandeln ist nicht möglich. Bitte eröffnen Sie einfach kostenlos ein neues Tagegeld Online.

Kann ich mehr als ein Tagegeld Online anlegen?

Für jeden Kunden kann nur ein Tagegeld Online angelegt werden.

Ich bin noch kein Kunde bei der Raiffeisenbank Straubing. Kann ich trotzdem ein Tagegeld Online eröffnen?

Selbstverständlich können Sie auch als Neukunde das Tagegeld Online eröffnen. Sie benötigen hierzu jedoch ein Girokonto (z. B. StraubingOnline oder U30, für Preise und Leistungsumfänge beachten Sie untenstehenden Link)  als Referenzkonto in unserem Haus. Nutzen Sie hierzu gerne unseren Neukundenprozess.

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagegeldkonto abheben können Sie nicht, da das Tagesgeld online kein Girokonto ist.

Kann ich beliebig viel Geld als Tagegeld Online anlegen?

Sie können so viel Geld als Tagesgeld online anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.

Wann bekomme ich meine Zinsen?

Ihre Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Straubing eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Straubing eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.