Als Ihr Partner im Wertpaiergeschäft möchten wir Sie zum Jahresende über die folgenden aufsichtsrechtlichen, ggf. straflich relevanten und börsenrechtlichen Regelungen informieren.
Ende des Jahres nimmt erfahrungsgemäß der problematische, zetigleiche Verkauf und Kauf derselben Wertpaiere aus steuerlichen Gründen - Realisierung steuerlicher Verluste oder Gewinne - zu.
Damit steigt das Risiko, dass Sie als Anleger bei der Ordererteilung eine strafbare Marktmanipulation begehen. Aufgrund der potenziellen Gefahr für Sie als Kunde möchten wir Sie für dieses wichtige Thema sensibilisieren.
Darüber Hinaus machen wir auf börsenrechtliche Vorschriften aufmerksam, die Handelsteilnehmern die Übermittelung sog. "Corss-Trades" an die Börse verbieten. Vor allem im Online-Brokerage sind die einschlägigen börsenrechtlichen Vorschriften auch von Ihnen als Kunde und mittelbarem Handelsteilnehmer zu beachten.
Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf und Wertpapieren "an sich selbst" kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen. Nach börsenrechtlichen Vorschriften ist darüber hinaus die Eingabe "gegenläufiger Geschäfte" verboten.