Hinweise zur Insolvenz von Thomas Cook

Umgang mit gebuchten Reiseleistungen

Sie haben einen Flug, ein Hotel oder eine Pauschalreise bei Thomas Cook gebucht und möchten wissen, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können.

Gerne geben wir Ihnen einige Hinweise, je nachdem welche Reise Sie gebucht haben.

Haben Sie bitte Verständnis, dass diese Hinweise keine Rechtsberatung darstellen und diese auch nicht ersetzen. Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen bitte an Ihren Rechtsanwalt.

Bezahlung von Pauschalreisen

a. Bezahlung mittels Kreditkarte

Wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an die im Sicherungsschein ausgewiesene Versicherung bzw. deren Dienstleister.

Erhalten Sie dort einen negativen Bescheid (Übernahme wird ausgeschlossen), reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen zur Erstellung eines Reklamationsformulars ein:

  • Buchungsunterlagen / kurze Beschreibung der gebuchten Reise bzw. des Fluges (Achtung Strecke/Datum/& Hotel werden dringend benötigt für die Rückbelastung)
  • Negativer Bescheid der Versicherung
  • schriftliche Auflistung der Beträge, die reklamiert werden sollen

Im Fall, das die Gesamtversicherungssumme aus dem Sicherungsschein nicht ausreichen wird, um allen Reisenden den kompletten Reisepreis, sondern nur Teilbeträge der Pauschalreise zurückzuerstatten, besteht die Möglichkeit ein sogenanntes "Partial Chargeback" auszuführen. Dazu muss der Erstattungsnachweis der Versicherung, den Sie erhalten haben, zusätzlich zur Reklamation eingereicht werden.

 

Eine Reklamation kann nur bearbeitet werden, wenn alle genannten Unterlagen eingereicht werden. Ggfs. werden im Zuge der Bearbeitung der Reklamation von der Kreditkartenorganisation noch weitere Unterlagen gefordert.

b. Abbuchung mittels SEPA-Basis-Lastschrift

Bitte geben Sie uns einen schriftlichen Auftrag zur Nichteinlösung der Basislastschrift herein, sofern die Belastung ungerechtfertigt erfolgte. Beachten Sie bitte, dass die Rückgabe rechtliche Risiken beinhalten kann. Wenden Sie sich hierzu bei Fragen an Ihren Rechtsanwalt.

c. Bezahlung mittels SEPA-Überweisung

Leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht helfen. Bitte wenden Sie sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Aktuelle Informationen erhalten Sie über Ihren Rechtsanwalt oder im Internet.

Bezahlung von Direktflügen, Hotelflügen, etc.

a. Bezahlung mit Kreditkarte

Hier helfen wir Ihnen gerne. Damit wir Ihnen ein Reklamationsformular erstellen können, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:

Für Zahlungen mit Mastercard

  • Buchungsunterlagen / kurze Beschreibung der gebuchten Reise bzw. des Fluges (Achtung Strecke/Datum/& Hotel werden dringend benötigt für die Rückbelastung)
  • schriftliche Auflistung der Beträge, die reklamiert werden sollen
  • Hinweis, dass Klärung mit dem Insolvenzverwalter / abbuchenden Unternehmen stattgefunden hat inkl. dem erzielten Ergebnis (z.B. "per Telefon" und "niemand wurde erreicht")

Für Zahlungen mit VISA Card

  • Rückbelastungen können nur für Flüge, die ein Flugdatum in der Vergangenheit haben erfolgen
  • Zusätzlich können Rückbelastungen erfolgen, für zukünftige Flüge, wenn der Kreditkarten-Inhaber eine Bestätigung der Fluggesellschaft / Buchungsportal vorlegen kann, dass sein Flug ersatzlos gestrichen wurde
  • Die Rückbelastungen für alle zukünftigen Flüge kann ansonsten erst erfolgen, wenn die Insolvenz durch das zuständige Gericht eröffnet wurde

Einzureichende Unterlagen bei VISA Card:

  • Buchungsunterlagen / kurze Beschreibung der gebuchten Reise (Achtung Strecke/Datum/Hotel werden dringend benötigt für die Rückbelastung)
  • Hinweis, dass Klärung mit dem Insolvenzverwalter / abbuchenden Unternehmen stattgefunden hat inkl. dem erzielten Ergebnis (z.B. "per Telefon" und "niemand wurde erreicht")
  • schriftliche Auflistung der Beträge, die reklamiert werden sollen

Eine Reklamation kann nur bearbeitet werden, wenn alle genannten Unterlagen eingereicht werden. Ggfs. werden im Zuge der Bearbeitung der Reklamation von der Kreditkartenorganisation noch weitere Unterlagen gefordert.

b. Abbuchung mittels SEPA-Basis-Lastschrift

Bitte geben Sie uns einen schriftlichen Auftrag zur Nichteinlösung der Basislastschrift herein, sofern die Belastung ungerechtfertigt erfolgte. Beachten Sie bitte, dass die Rückgabe rechtliche Risiken beinhalten kann. Wenden Sie sich hierzu bei Fragen an Ihren Rechtsanwalt.

c. Bezahlung mittels SEPA-Überweisung

Leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht helfen. Bitte wenden Sie sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Aktuelle Informationen erhalten Sie über Ihren Rechtsanwalt oder im Internet.

Mehr Sicherheit mit der GoldCard der Raiffeisenbank Straubing

Mit der GoldCard profitieren Sie von mehr Sicherheit beim Bezahlen im Internet, Schutz im Notfall sowie starken Versicherungsleistungen. Alle Infos finden Sie hier.

Ihre Kreditkarten-Bestellung können Sie ganz einfach über folgendes Formular abgeben: Anfrage Debit- bzw. Kreditkarte