a. Bezahlung mittels Kreditkarte
Wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an die im Sicherungsschein ausgewiesene Versicherung bzw. deren Dienstleister.
Erhalten Sie dort einen negativen Bescheid (Übernahme wird ausgeschlossen), reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen zur Erstellung eines Reklamationsformulars ein:
- Buchungsunterlagen / kurze Beschreibung der gebuchten Reise bzw. des Fluges (Achtung Strecke/Datum/& Hotel werden dringend benötigt für die Rückbelastung)
- Negativer Bescheid der Versicherung
- schriftliche Auflistung der Beträge, die reklamiert werden sollen
Im Fall, das die Gesamtversicherungssumme aus dem Sicherungsschein nicht ausreichen wird, um allen Reisenden den kompletten Reisepreis, sondern nur Teilbeträge der Pauschalreise zurückzuerstatten, besteht die Möglichkeit ein sogenanntes "Partial Chargeback" auszuführen. Dazu muss der Erstattungsnachweis der Versicherung, den Sie erhalten haben, zusätzlich zur Reklamation eingereicht werden.
Eine Reklamation kann nur bearbeitet werden, wenn alle genannten Unterlagen eingereicht werden. Ggfs. werden im Zuge der Bearbeitung der Reklamation von der Kreditkartenorganisation noch weitere Unterlagen gefordert.
b. Abbuchung mittels SEPA-Basis-Lastschrift
Bitte geben Sie uns einen schriftlichen Auftrag zur Nichteinlösung der Basislastschrift herein, sofern die Belastung ungerechtfertigt erfolgte. Beachten Sie bitte, dass die Rückgabe rechtliche Risiken beinhalten kann. Wenden Sie sich hierzu bei Fragen an Ihren Rechtsanwalt.
c. Bezahlung mittels SEPA-Überweisung
Leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht helfen. Bitte wenden Sie sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Aktuelle Informationen erhalten Sie über Ihren Rechtsanwalt oder im Internet.