Krankentagegeldversicherung

Tarif TG6 – Sicherheit für Ihr größtes Kapital

Bei jedem Vierten sorgen Krankheit oder Unfall für den Verlust der Arbeitskraft. Mit der Krankentagegeldversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) sichern Sie sich vor Einkommensverlusten durch längere Krankheitsphasen ab. Sind Sie angestellt, erhalten Sie im Krankheitsfall von Ihrem Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang Ihr volles Gehalt. Im Anschluss bekommen Sie ein Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, das niedriger ist als Ihr Gehalt. Diese Einkommenslücke können Sie mit einer Krankentagegeldversicherung der SDK schließen.

Die SDK Krankentagegeldversicherung im Überblick

Das leistet das Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung (Tarif TG6) ist vor allem wichtig für Angestellte, die gesetzlich krankenversichert und auf ihr volles Einkommen angewiesen sind. In der Regel zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall nur sechs Wochen lang das volle Gehalt bzw. den vollen Lohn aus. Sollten Sie einmal länger krank und somit arbeitsunfähig sein, erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Krankengeld. Dieses ist jedoch niedriger als Ihr normaler Verdienst. Die Differenz zu Ihrem bisherigen Einkommen können Sie durch das Krankentagegeld der SDK ausgleichen und somit Ihre privaten finanziellen Verpflichtungen absichern.

Das leistet das Krankentagegeld (Tarif TG6) zur Einkommenssicherung

  • Zahlung eines Krankentagegeldes von 10 bis 30 Euro, je nach persönlicher Vereinbarung mit der SDK.
  • Der Anspruch beginnt ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, das heißt ab dem 43. Tag.
  • Der Anspruch endet mit Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Der Anspruch endet ebenso bei Arbeitslosigkeit im Sinne des SGB III, sofern kein Anspruch auf gesetzliche Leistungen wegen Arbeitslosigkeit besteht, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten Monats nach Eintritt der Arbeitslosigkeit. 
  • Beim Tarif TG6 ist ein nahtloser Übergang in eine Berufsunfähigkeitsversicherung der SDK möglich.

Das leistet die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet ein Krankengeld als Entgeltersatzleistung. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Von diesem Krankengeld gehen noch anteilige Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Anspruch entsteht mit Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und tritt in Kraft, sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Wird aus der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eine dauerhafte Berufsunfähigkeit, endet die Zahlung ebenso.

Die SDK Krankentagegeldversicherung im Detail

Einkommenslücken beim monatlichen Nettoeinkommen

Die folgende Grafik veranschaulicht die Lücken beim monatlichen Nettoeinkommen in Abhängigkeit von der Verdiensthöhe. Das monatliche Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse (blau) wird hierzu dem bisherigen Nettoeinkommen (Lohn bzw. Gehalt) gegenübergestellt.

Einkommenslücken beim monatlichen Nettoeinkommen

Beitragsbeispiele zur SDK Krankentagegeldversicherung

Beitragsbeispiele für das Krankentagegeld (Tarif TG6)

Um Ihnen einen Überblick über Beitragshöhe und Leistungen zu geben, finden Sie nachfolgend ein paar ausgewählte Beitragsbeispiele.

Eintrittsalter1 25 35 45
Für je 1 EUR Krankentagegeld (10 bis 30 EUR möglich)
Tarif TG62 0,18 EUR 0,23 EUR 0,34 EUR

Die SDK-App

Als Ihr Gesundheitsspezialist ist die SDK immer an Ihrer Seite. Mit der SDK-App können Sie als Kunde jetzt schnell und unkompliziert Ihre Rechnungen digital einreichen. Das spart Zeit und Porto.

Häufige Fragen zur SDK Krankentagegeldversicherung

Erhalte ich das Krankentagegeld der SDK auch an Sonn- und Feiertagen?

Ja, Sie erhalten das Tagegeld für alle Kalendertage, an denen Sie krankgeschrieben sind.

Kann ich auch mehr als 30 Euro Krankentagegeld absichern?

Ja, für solche Fälle hat die SDK noch einen anderen Krankentagegeldtarif im Angebot (Tarif TA). Sprechen Sie uns darauf an. Wir beraten Sie gerne.

Ich bin selbstständig und möchte daher gerne einen früheren oder späteren Beginn der Krankentagegeldzahlung vereinbaren. Ist das möglich?

Ja, für solche Fälle hat die SDK noch einen anderen Krankentagegeldtarif im Angebot (Tarif TA). Dieser zahlt entweder nach der 2., 4., 6., 13., 26., oder 52. Woche. Sprechen Sie uns darauf an. Wir beraten Sie gerne.

  1. Das Eintrittsalter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.
  2. Die Beiträge sind auf Risikobasis ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Sie steigen in 10-Jahresschritten ab dem 26. Lebensjahr.